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Für den Lernort Berufsschule beschließt die Kultusministerkonferenz den mit der entsprechenden Ausbildungsordnung des Bundes abgestimmten Rahmenlehrplan für den berufsbezogenen Unterricht in der Berufsschule. Die Länder können den Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz direkt übernehmen oder in einen eigenen Lehrplan umsetzen.
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Gefördert als JOBSTARTER Projekt aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und der europäischen Union.
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