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Ausbildereignungsverordnung

Die Verordnung über die berufs- und arbeitspädagogische Eignung für die Berufsausbildung in der gewerblichen Wirtschaft schreibt vor, welche berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse Ausbildende über die vom Gesetz vorgesehene fachliche Eignung hinaus besitzen müssen, um ausbilden zu dürfen. Diese Kenntnisse sind in einer Prüfung nachzuweisen, über die ein Zeugnis ausgestellt wird.

Hinweise und Hilfestellungen

  • Unterlagen AEVO
    Eine sehr umfangreiche Ausarbeitung angehender Industriemeister der Fachrichtung Chemie zum Thema Ausbilder-Eignungs-Verordnung.
    Besonderer Dank gilt den Verfassern, die sich viel Mühe mit der Ausarbeitung gemacht haben und uns diese Dokumente zur Verfügung stellen.
  • Praktischer Teil der Ausbilder-Eignungsprüfung
    Hinweise zur Vorbereitung und Durchführung des praktischen Teils der Ausbilder-Eignungsprüfung
  • Arbeitshilfen für Ausbilderinnen und Ausbilder
    Im Rahmen des Modellprojektes "MultiQuA - Multimediale Qualifizierung des betrieblichen Ausbildungspersonals unter Einbezug der Leitlinien des Gender Mainstreaming" werden multimediale Lehr- und Lernmaterialien für Ausbilderinnen und Ausbilder entwickelt.
  • Ausarbeitung zur praktischen Prüfung
    Herr Mann stellt seine Ausarbeitung zur Praktischen Prüfung in einem Weblog bereit. Die Unterweisung behandelt das Thema "Projektplanungswerkzeuge anwenden".

AEVO - Verordnung

Ausbilder-Eignungs-Verordnung

Prüfungsordnung der AEVO

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Gefördert als JOBSTARTER Projekt aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und der europäischen Union.

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