Die wichtigsten Schritte als Leitfaden im Überblick Der Ausbildungsberater der IHK hat die Aufgabe, die Betriebe bezüglich der Berufsausbildung zu beraten. Die IHK überwacht aber auch die Berufsausbildung. Betriebe, die noch nicht ausgebildet haben und mit der Ausbildung neu beginnen, sollten sich rechtzeitig mit dem Ausbildungsberater zusammensetzen, um die Ausbildung reibungslos organisieren und durchführen zu können.
Der Ausbildungsberater gibt zu folgenden Fragen Hilfestellung: - Welche Voraussetzungen müssen Betriebe erfüllen, damit die Ausbildung beginnen kann?
- Mit welchen anderen Betrieben kann in Ausbildungsfragen kooperiert werden?
- Gibt es einen Ausbildungsverbund in der Region, dem sich der Betrieb anschließen kann?
- Wer ist Ansprechpartner für die Berufsschule?
- Gibt es finanzielle Förderung vom Land?
Eine der wichtigsten Überlegungen im Vorfeld der Ausbildung ist, welche Qualifikation (Fachkräfte) an den späteren Arbeitsplätzen mittelfristig benötigt werden. Für das ausbildende Unternehmen heißt dies: - Wird eine Vergrößerung des Auftragsvolumens angestrebt?
- Welchen Qualifikationsbedarf hat der Betrieb, wie viel und welche Fachkräfte werden mittelfristig benötigt?
- Welcher der vier Berufe passt eher zu den entsprechenden Arbeitsplätzen?
- Will der Betrieb selbst ausbilden oder als Ausbildungsstätte für andere zur Verfügung stehen?
- Wie viele Auszubildende kann der Betrieb ausbilden?
Stellt sich bei der Qualifikationsbedarfserhebung heraus, dass es möglich wäre mehrere Berufe auszubilden, sollte der Beruf ausgewählt werden, der für das Unternehmen leichter ausbildbar ist. Die regionalen Arbeitsmarktchancen für den Auszubildenden dürfen aber nicht außer Acht gelassen werden. Die Entscheidung für einen Ausbildungsberuf sollte von allen Beteiligten an der Ausbildung gefällt werden. Ohne qualifizierte Ausbilder/innen kann keine Ausbildung durchgeführt werden. Die Auszubildenden haben einen Anspruch auf eine Ausbildung, die es ihnen ermöglicht, im Anschluss als gute Fachkraft eingesetzt werden zu können. Dies ist nur möglich, wenn die Ausbilder/innen den Auszubildenden bei fachlichen Problemen beratend zur Seite stehen.
Eine gute Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschlussprüfung gehört ebenfalls zu den Aufgaben der Ausbilder/innen. Die Auszubildenden benötigen, neben der betrieblichen Ausbildung, aber auch Unterstützung bei schulischen Problemen, betrieblichen Auseinandersetzungen und persönlichen Konflikten.
Wichtig ist auch, dass die Ausbilder/innen auf dem neusten Stand der Technik sind. Die Ausbildungsordnung muss interpretiert, Ausbildung geplant und durchgeführt werden. Daher sollten vorab folgende Überlegungen getroffen werden: - Welche Mitarbeiter/innen sind fachlich und pädagogisch geeignet als Ausbilder/innen?
- Welche Mitarbeiter/innen kann ich ansprechen?
- Wer hat bereits die Ausbildereignungsprüfung?
- Welche Kurse werden zur Vorbereitung der Ausbildereignungsprüfung angeboten?
- Welche anderen Kurse werden zur fachlichen Qualifizierung angeboten?
- Mit welchen Betrieben, Berufsschulen und Prüfungsausschussmitgliedern können Erfahrungen ausgetauscht werden?
Die Ausstattung in den Betrieben ist ein weiterer Faktor, der berücksichtigt werden muss. Da im Ausbildungsrahmenplan die Technik sehr offen beschrieben ist, muss der Arbeitsplatz so eingerichtet werden, dass der Auszubildende die beste Voraussetzung vorfindet. Hierbei ist zu beachten, dass laut Ausbildungsrahmenplan nicht die technische Ausstattung, sondern die Qualifikationen beschrieben sind. Wie das Ausbildungsziel und die Qualifikationen erreicht werden, muss unter Berücksichtigung der betrieblichen Gegebenheiten entschieden werden.
Eine verbindliche Ausstattungsliste kann es daher nicht geben. Bei der Umsetzung der Ausbildungsordnung im Betrieb ist daher für jeden Ausbildungsabschnitt neu zu überlegen: - Reicht die vorhandene Ausstattung zur Erfüllung der Qualifikationsziele aus?
- Ist eine Ergänzungsbeschaffung, z. B. Kauf oder Ausleihe, notwendig?
- Ist der entsprechende Ausbildungsabschnitt in einem Partnerbetrieb zu vermitteln?
Maßstab für eine bestimmte Ausstattung sind später die Abschlussprüfungen, die mit den Anforderungen des Abschlussprojektes übereinstimmen müssen. Auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplans erstellt der Ausbildende für den/die Auszubildenden einen betrieblichen Ausbildungsplan. In diesem Plan werden die im Ausbildungsprofil und im Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Ausbildungsinhalte, an die betrieblichen Verhältnisse angepasst.
Die im Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Inhalte sind somit auf die Geschäftsfelder und konkreten Tätigkeiten und Aufgaben des Betriebes zuzuordnen. Die gesamte zeitliche Abfolge und der inhaltliche Aufbau der Ausbildung muss hier abgebildet sein. In dem Ausbildungsplan soll der tatsächliche Ausbildungsablauf, für jeden Auszubildenden dargestellt werden. Müssen den Auszubildenden, aus betrieblichen Gründen, Teile der Ausbildungsinhalte an anderen Ausbildungsstätten vermittelt werde, sind diese ebenfalls in den Ausbildungsplan aufzunehmen. Der Einsatz der Auszubildenden kann aber flexibel, den betrieblichen Erfordernissen angepasst werden. Der Ausbildungsplan muss auf den einzelnen Auszubildenden zugeschnitten sein. Sind in dem Ausbildungsbetrieb mehrere Auszubildende, empfiehlt es sich einen Versetzungsplan zu erstellen. Die Inhalte der Ausbildungsabschnitte sind für jeden Auszubildenden identisch, nur Dauer, Ort und Zeitpunkt sind individuell für den einzelnen Auszubildenden festgelegt.
Der Ausbildungsplan ist Bestandteil des Ausbildungsvertrages und dem Auszubildenden zu Beginn der Ausbildung auszuhändigen.
Die Mitwirkung aller Beteiligten ist bei der Planung an dem Ausbildungsplan von großer Bedeutung. Fachkräfte, die später Auszubildende betreuen sollen, müssen für diese Aufgabe gewonnen und motiviert werden. Aus diesem Grund muss von Anfang ihr Sachverstand in die Ausbildungsplanung einfließen. Auch der Betriebs- oder Personalrat muss bei der Planung mit einbezogen werden. Die Voraussetzungen, die der Auszubildende mitbringen muss, werden vom Betrieb selbst festgelegt. Aus diesem Grund kann an dieser Stelle kein Rezept oder Standard vorgelegt werden, aber hier einige Anregungen: - Welche Anforderungen stellt der Beruf?
- Welche "Begabungen oder Talente" sollen die Bewerber/innen haben?
- Welche Schulabschlüsse und sonstigen Bildungsvoraussetzungen sollen die Bewerber/innen haben?
- Welches Lebensalter sollen die Bewerber/innen haben?
- Soll eine Abweichung von der Regelausbildungszeit angestrebt werden (Ausbildungsdauer)?
Im Anschluss an die Bewerbungsgespräche sind folgende Schritte durchzuführen: - Der Berufsausbildungsvertrag ist schriftlich niederzulegen und alle Vertragspartner/innen erhalten ein Exemplar.
- Der Berufsausbildungsvertrag ist vom/von der Ausbildenden zur Eintragung in das Verzeichnis der Berufsbildungsverhältnisse an die Kammer zu schicken.
- Der/die Auszubildende ist vom/von der Ausbildenden bei der Berufsschule und bei der Krankenkasse anzumelden.
- Jugendliche sind auf die ärztliche Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz hinzuweisen.
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