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Im dualen System der Berufsausbildung erfolgt die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen an den Lernorten Berufsschule und Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung am Lernort Betrieb regelt der Bund durch eine Ausbildungsordnung; für den Lernort Berufsschule beschließt die Kultusministerkonferenz den mit der entsprechenden Ausbildungsordnung des Bundes abgestimmten Rahmenlehrplan für den berufsbezogenen Unterricht in der Berufsschule. Die Länder können den Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz direkt übernehmen oder in einen eigenen Lehrplan umsetzen.
Rahmenlehrpläne bauen grundsätzlich auf dem Niveau des Hauptschulabschlusses auf. Da die Berufsschule jedoch Jugendliche und Erwachsene besuchen, die sich nach der Vorbildung, ihrem Lernvermögen, kulturellem Hintergrund und Erfahrungen aus den jeweiligen Ausbildungsbetrieben unterscheiden, müssen die Rahmenlehrpläne so offen gestaltet sein, dass sie eine Anpassung an die Erfordernisse des Unterrichts in den Ländern zulassen.
Lehrpläne für den allgemeinen Unterricht der Berufsschule werden grundsätzlich von den einzelnen Ländern entwickelt.
Für den Unterricht der Berufsschulen im Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde gewerblich-technischer Ausbildungsberufe hat sich die Kultusministerkonferenz auf Elemente verständigt, die mit dem Bund und den Sozialpartnern abgestimmt sind.
Rahmenlehrpläne und Ausbildungsordnungen bilden die gemeinsame Grundlage für die Ausbildung im dualen System der Berufsausbildung an den Lernorten Berufsschule und Ausbildungsbetrieb.
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