Mit der Einführung der neuen IT-Ausbildungsberufe 1997 war auch eine weitgehende Reform der beruflichen Zwischen- und Abschlussprüfungen verbunden. Die Struktur der neuen Berufsbilder war ausgerichtet - auf die Vermittlung von Kernqualifikationen als Schlüsselqualifikationen aller IT-Fachkräfte,
- auf eine Fachbildung für den Einsatz in größeren, stabilen Beschäftigungsfeldern wie z.B. der Softwareindustrie oder in der Telekommunikation sowie
- auf eine exemplarische Spezialisierung für das professionelle Arbeiten in konkreten Geschäftsfeldern wie z.B. in der Multimediasparte oder in der Automatisierungstechnik oder in der Netzwerkadministration.
Dadurch sollte die Ausbildung auf ein sehr breites Spektrum von IT-Arbeitsplätzen vorbereiten und eine relative Stabilität der erworbenen Berufsfähigkeit gegenüber der Vielfalt und dem schnellen technischen Wandel der IT-Welt sichern. Grundgedanke war die Geschäftsprozessorientierung und damit eine besondere Form von Handlungskompetenz, die auf Beherrschung kompletter Kundenaufträge zielte. Diese Ideen galt es in die Prüfungen zu übersetzen, denn man wollte vermeiden, dass durch eine mehr an theoretischen Fächern ausgerichtete Prüfung die für die IT-Berufe zentralen Kompetenzen nicht abgeprüft werden und somit die Prüfung kein Nachweis von tatsächlicher Berufsfähigkeit vermittelt. Insbesondere in den kaufmännischen Prüfungen hatte sich in der Vergangenheit eine Praxis von "Lehrbuchprüfungen" eingebürgert, bei der die Prüfungsanforderungen maßgeblich von Lehrbuchinhalten nicht aber von der realen beruflichen Praxis bestimmt wurden. Folglich dominierten in den schriftlichen Aufgaben meist aus dem Anwendungszusammenhang gerissene Wissensfragen. Diese Fehler sollten nicht wiederholt werden. Deshalb wurden für die schriftliche Prüfung "ganzheitliche Aufgaben" eingeführt, die eine Abarbeitung von "Fällen" verlangen, die man als Kundenaufträge in berufstypischen Standardsituationen beschreiben kann. Sie sollen alle notwendigen Arbeitsschritte zur Erstellung einer anforderungsgerechten Lösung beinhalten, wobei die Lösungen selbstverständlich variieren können. Bei diesen Aufgaben gibt es also nicht unbedingt eine eindeutig richtige Lösung. Außerdem können nur wenige Aufgaben in einer Prüfung bearbeitet werden, die Vielzahl der Aufgaben wie in der klassischen schriftlichen Prüfung mit bis zu 60 (kleinteiligen) Aufgaben ist nicht mehr entscheidend.
Handlungsaufgaben prüfen weniger statisches oder enzyklopädisches Fachwissen ab, dafür eher die berufliche Handlungskompetenz. Darunter versteht man die Fähigkeit, in einer konkreten beruflichen Situation alle Schritte einer vollständigen Handlung auszuführen einschließlich der notwendigen Rückkoppelungsprozesse (vgl. hierzu auch Heft 1 der Leittexte, in dem das Prinzip Handlungsorientierung vertiefend erklärt wird). Da ein wichtiger Teil der IT-Ausbildung in betrieblich definierten Einsatzfeldern stattfindet, konnten für diesen eher spezialistischen Bereich keine Aufgaben vorgegeben werden. Deshalb kam man auf die Idee der betrieblichen Projektarbeit, mit der die Fähigkeit der selbständigen Steuerung von Geschäftsprozesse und der Entwicklung spezieller IT-Lösungen nachgewiesen werden soll. Wegen des hohen Zeitaufwandes wurde auf eine Begleitung der Projektarbeit durch den Prüfungsausschuss verzichtet. Die Prüfungsleistung wird vielmehr über eine Dokumentation begutachtet. Durch eine vorausgehende Beantragung der Projektarbeit wird sichergestellt, das im Betrieb den Anforderungen der Prüfungsordnung Rechnung getragen wird. Um dem Prüfungsausschuss zu ermöglichen, den Kandidaten auch persönlich kennen und einschätzen zu lernen (was durch eine schriftliche Prüfung nicht gewährleistet wäre) und andererseits dem Prüfling die Möglichkeit zu geben, seine Projektarbeit gegenüber dem Prüfungsausschuss zu verteidigen, findet ergänzend zur Dokumentation eine Präsentation und ein darauf aufbauendes Fachgespräch statt.
Das neue IT-Prüfungsmodell erhöht die Einflussnahme des Prüfungsausschusses. Statt nur bundeseinheitlich vorgefertigte Aufgaben, die er vor der Prüfung gar nicht zur Kenntnis erhält, nach einem festen Lösungsschema auszuwerten, werden nun fachlich/thematisch sehr unterschiedliche Prüfungsarbeiten individuell begutachtet.
Bis zum 18. Monat findet außerdem eine Zwischenprüfung statt, die sich über die Ausbildungsinhalte des ersten Ausbildungsjahres erstreckt. Diese Zwischenprüfung gilt als eine Lernstandskontrolle, die Anhaltspunkte über den erreichten Lernstand zu geben, ohne dass allerdings die Bewertungen in das Gesamtergebnis eingehen. Auch in der Zwischenprüfung gilt das Prinzip der geschäftsprozessorientierten Situationsaufgaben. Vier Aufgaben werden jeweils gestellt, wovon eine auf das jeweilige berufliche Abschlussprofil fokussiert ist. Die anderen drei beziehen sich auf die Kernqualifikationen.
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