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Prüfungsorganisation, Institutionen und Gremien

Die gesamte Prüfungsorganisation liegt bei den IT-Berufen in den Händen der Industrie- und Handelskammern. Das hat zwar schon manchen geärgert, ist aber durch das Berufsbildungsgesetz (BBiG) so bestimmt. Die Kammern sind Prüfungsbehörden im Sinne des BBiG und nehmen insoweit hoheitliche Aufgaben wahr. Dies ändert jedoch nichts daran, dass die Prüfungen selbst ausschließlich von den Prüfungsausschüssen abgenommen werden. Nur sie entscheiden über die Bewertung, über das Bestehen über die Abhaltung einer Ergänzungsprüfung und in den Fällen, in denen die Kammer Bedenken hat, entscheiden sie auch über die Zulassung zur Prüfung.

Der Prüfungsausschuss beschließt auch die Prüfungsaufgaben. Allerdings sind die Prüfungsausschüsse gemäß Musterprüfungsordnung § 14 (siehe Leittext - Die neuen IT-Prüfungen / Kapitel 6)

  • "gehalten, überregional erstellte Prüfungsaufgaben zu übernehmen."

Das betrifft bei den IT-Berufen die Zwischenprüfungen, in der vier Aufgaben vorkommen, und die schriftliche Prüfung, in der zwei Aufgaben gestellt werden. Wer erstellt nun die überregionalen Aufgaben? Hierfür sind gegenwärtig zwei Institutionen zuständig, für die die IT-Berufe genauso neu sind wie für alle Betriebe, nämlich

  • für die Zwischenprüfungen die "Aufgabenstelle für kaufmännische Zwischen- und Abschlussprüfungen (AkA)" bei der IHK Nürnberg
  • für die Abschlussprüfung die "Zentralstelle für Prüfungsaufgaben der Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen (ZPA)" bei der IHK Köln

Die Prüfungsausschüsse sind mit mindestens drei Mitgliedern besetzt (BBiG § 37), i.d.R. mit fünf Mitgliedern, für die auch Stellvertreter/innen benannt werden. Die Ausschüsse sind paritätisch von Arbeitnehmerbeauftragten und Arbeitgeberbeauftragten besetzt; hinzu kommt mindestens ein/e Lehrervertreter/in. Für die Arbeitnehmerseite benennen die Gewerkschaften der örtlichen Kammer ihre Beauftragten. Zuständig hierfür ist der DGB, der sich mit den örtlichen Fachgewerkschaften abstimmt. Die Lehrervertreter/innen werden durch die Schulbehörde benannt. Die Arbeitgeberbeauftragten werden von der Kammer berufen, hier gibt es keine Abstimmung mit Verbänden.

Die Kammer sollte zur Vorbereitung der Prüfungen regelmäßig Versammlungen einberufen, bei denen alle Prüferinnen und Prüfer die notwendigen administrativen und organisatorischen Informationen erhalten. Außerdem muss die Kammer die Prüfungsausschüsse schulen. Für die Prüfungsadministration entwickeln die Kammern Leitfäden und Formblätter.
[ Formblätter zur Prüfungsanmeldung ]

Am Beispiel der Kammer Hannover wird gezeigt, welche Regularien für die Prüfungen vor Ort festgelegt werden. Solche Papiere müssen allen Prüferinnen und Prüfern zur Verfügung stehen.
[ Richtlinien zur Prüfungsorganisation und Bewertung ]

Besonders wichtig für die Durchführung der Prüfungen ist die schon erwähnte Musterprüfungsordnung. Sie regelt die Tätigkeit des Prüfungsausschusses im Einzelnen und sollte allen Prüferinnen und Prüfern bekannt sein.
[ Dokumentation Musterprüfungsordnung ]

In Streitfällen, in denen der Prüfungsausschuss mit dem Vorgehen der Kammer als Prüfungsbehörde nicht einverstanden ist und sich in Gesprächen mit der Kammergeschäftsführung nicht einigen kann, besteht auch die Möglichkeit des Rechtsweges, da der Prüfungsausschuss ein unabhängiges gesetzliches Organ ist. Er kann allerdings nur im Wege der Organklage rechtlich handeln.

Am Schluss ein kleiner Ausblick auf die aktuelle Diskussion über Rolle der Berufsschule in den Prüfungen anhand eines neuen Positionspapiers der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung.
[ Positionspapier ]

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