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07-11-06 11:18
Förderfähig sind zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze in anerkannten Ausbildungsberufen. Die Ausbildung muss spätestens am 01.02.2007 beginnen. Die Ausbildungsplätze sind für benachteiligte niedersächsische Bewerber, die zu Ausbildungsbeginn unter 25 Jahre alt sind.
Ab sofort können kleine und mittlere niedersächsische Unternehmen, die zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze für Altbewerber und benachteiligte Bewerber schaffen, einen Zuschuss zu ihren Kosten des ersten Ausbildungsjahres beantragen. Die Förderung soll möglichst vielen am Ausbildungsmarkt benachteiligten Bewerbern und Bewerberinnen einen Ausbildungsplatz vermitteln. Sie soll außerdem zur Deckung des künftigen Fachkräftebedarfs der Unternehmen beitragen.
Nähere Informationen erhalten Sie unter Tel. 0511/30031-333, unter der E-Mail-Adresse beratung(at)nbank.de und unter www.nbank.de/foerderung/zus_ausbildungsplaetze_3137.php
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Geschrieben von: Von: Karin Oesten
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